Vortrag Barrierefreiheit in und mit IT von Peggy
IT-Lösungen wie Software, Websites und Apps auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, ist nicht nur moralisch wertvoll, sondern ist auch eine Erfüllung von Gesetzlichen Vorgaben. Aktuell ist nämlich Barrierefreiheit leider oft ein weggeschobenes Thema: Zu teuer, zu aufwändig, zu unpassend, zu uncool sind die Argumente, die man immer wieder in der Wirtschaft hört. Die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt ist nämlich ein Menschenrecht – und das gilt auch für die digitale Welt. Mit einem Brett an der Tür oder Braille-Knubbeln im Aufzug ist es aber mit Barrierefreiheit nicht getan – erst recht nicht in der digitalen Welt. Zur echten Teilhabe auch in der IT-Welt bedarf es daher noch viel Umdenken, aber insbesondere der Umsetzung der Barrierefreiheit nach den Regeln der BITV (Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung.) Diese Verordnung ist das deutsche Regelwerk für die Einhaltung der Gesetzesvorgaben zur Teilhabe. Zudem gibt es Europäische Vorgaben, die mit dem Jahre 2019 kräftig zum Tragen kommen immer wenn EU-Mittel oder EU-Belange, Bundesmittel oder Bundesbelange oder kommunale Mittel und Belange im Spiel sind. Wer sich nicht an die BITV hält, wird Stück für Stück Probleme bei seinen IT-Lösungen bekommen.
Daher sollten sich die IT-Verantwortlichen mit dem Thema auseinander setzen, sich dafür sensibilisieren lassen und erlernen, wie man IT-Lösungen barrierefrei gestaltet. Peggy hat mit ihrem Vortrag auf der DWX dazu eine Stunde lang einen mehr als guten Anfang gemacht. Die Zuhörer durften neben dem Einstieg erlernen, wie jede einzelne der fünf Gruppen von Behinderungen zustande kommen, wie sie sich anfühlen und wie IT hier weiterhelfen könnten. Kurz gefasst gilt es bei Barrierefreiheit folgende Zielgruppen mit auf dem Schirm zu haben: Menschen mit Seheinschränkungen, blinde Menschen, Menschen mit Gehörstörungen und Taube Menschen, Menschen mit motorischen Behinderungen – einerseits bei den Händen, aber auch in der Gesamtheit bis zum Querschnittsgelähmten und Menschen mit Kognitiven Störungen oder geistigen Erkrankungen. Das Reindenken in solche Behinderungsfelder ist alles ein hoch sensibles Thema, wo auch nicht jedem der Zugang gelingt. Aber was es uns einfach macht, ist die Vorstellung des Altwerdens. Wir werden glücklicher Weise immer älter. Damit werden Stück für Stück alle genannten Behinderungen auf uns zukommen – im Visuellen, im Auditiven, im Motorischen und im Kognitiven. Und wenn man sich das mal so vorstellt, dann entsteht doch die Lust, an IT-Lösungen mitzuwirken, die wir dann auch alle im Alter noch bedienen können.
IT ist im Kontext Barrierefreiheit übrigen ganz einfach als Brücke zu verstehen im Kontext des fehlenden Sinns z. B. dadurch, dass man einem Blinden zum Hören oder Fühlen von Software verhilft. Eigentlich ganz einfach. Man muss es nur machen. Und jeder kann etwas tun – vom Entscheider, über den Usability Engineer, über den UI-Designer, zum Entwickler oder Marketing-Menschen. Wie das geht, kann Peggy gerne zeigen – im Rahmen einer Beratung oder Projektunterstützung. An unserem Projekt Familie & Beruf werden wir zudem durch Taten überzeugen. Diese IT-Lösung in allen ihren Ausprägungen als Website, Software und Apps dürfen und müssen wir vollumfänglich barrierefrei nach den Regeln der BITV 2.0 umsetzen bis Sommer 2019, weil sie dank der freundlichen Förderung des Landes Sachsen mit Mitteln der EU entsteht.
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